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Änderung der Berliner Schulgesetzes §15

In Kooperation mit dem Projekt Migra Up! Pankow informieren wir über die Änderungen der Schulgesetzes §15 in verschiedenen Sprachen (Deutsch, Persisch, Portugiesisch, Rumänisch, Arabisch, Englisch, Kurdisch, Katalanisch, Spanisch, Polnisch, Vietnamesisch, Russisch, Französisch, Georgisch, Armenisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch und Slowenisch).

 

Wir hoffen, die Nachricht erreicht viele Familien in unserer vielfältigen Community in Pankow.  

Es ist sehr wichtig, informiert zu sein

Wir freuen uns sehr über die Unterstützung von:


Monika Rebitzki (AG Mehrsprachigkeit Pankow, Pankow hilft & GEW)

Willi Stotzka (hem. Koordinator SESB bei der Senatsbildungsverwaltung (pensioniert & GEW)

Nina Tsonkidis (Integrationsbeauftragte Pankow)

Dr. Jacky Talonto (Integrationsbeirat Pankow, AG Mehrsprachigkeit)

Ecaterina Badau (Integrationsbeirat Pankow, AG Mehrsprachigkeit)

Malgorzata Symonowicz (Integrationsbeirat Pankow, AG Mehrsprachigkeit)

Tanja Eichenauer (Integrationsbeirat Pankow, AG Mehrsprachigkeit)

Marita Orbegoso Alvarez (Integrationsbeirat Pankow, AG Mehrsprachigkeit)

Amin Al Magrebi (Integrationsbeirat Pankow)

Daniela Milutin (Integrationsbeirat Pankow)

Natalia Ivanova (Integrationsbeirat Pankow)

Seyed Mahmoud Mousavi (Integrationsbeirat Pankow)

Ilaria Bucchioni (AG Mehrsprachigkeit Pankow, bocconcini di Cultura e.V.)

Quynh Nguyen (Arbeitskreis Neue Erziehung e. V.)

Tijana Grubor (Circus Lab Berlin e.V., Pankow)

Milena Abramian (Ein Lichtstrahl e.V., Pankow)

Stepan Gantralyan (Ein Lichtstrahl e.V. Pankow)

Estrella Betancor del Rosario (BEFaN Netzwerk, Berlin)

Christina Litrán (Bilingua e.V. Pankow, Mitte & Schöneberg)

Sérif Derince (YEKMAL e.V. Miteinander für die Zukunft,  Mitte & Kreuzberg)

Gemma Terés Arilla (Catalanets e.V., Friedrichshain-Kreuzberg & Mitte)

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Änderung des Schulgesetzes (§ 15) Herkunftssprachlicher Unterricht

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Schulgesetz beschlossen. Darin gibt es Änderungen für diejenigen Kinder, die eine andere Erstsprache als Deutsch haben.

  • Die Schulen müssen alle beherrschten Sprachen erfassen und die Verwaltung muss darüber eine Statistik führen.

  • Für diese Kinder soll Herkunftssprachlicher Unterricht angeboten werden – als Ergänzungsstunden in ihrer Schule oder schulübergreifend.

  • Nach wie vor können diese Kinder zu Beginn in Lerngruppen gehen, in denen sie ihr Deutsch verbessern.

  • Die nichtdeutsche Erstsprache kann in der Sekundarstufe als „Zweite Fremdsprache“ anerkannt werden.

  • Alle Schülerinnen und Schüler sollen von der Kita bis zum Abitur Angebote für die Entwicklung von Zwei- und Mehrsprachigkeit erhalten.

 

Es gibt jetzt schon Herkunftssprachlichen Unterricht in: Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Vietnamesisch, Polnisch und Russisch.

 

Die Umsetzung dieser neuen Regelung wird sicher nicht von heute auf morgen möglich sein, aber ein Anfang ist gemacht.

 

Wir schätzen die Arbeit unserer Schulgemeinschaft. Wir sind uns sicher, dass dieses neue Gesetz die Kommunikation untereinander stärken und ein besseres Verständnis aller beteiligten Akteure, vom Schulleiter*In bis hin zu jedem Kind in unserer Schule, fördern wird.

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